Es kommt wieder vor, dass manche Auto fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen. Flix die Fahrschule Bergisch Gladbach berichtet im Folgenden über so einen Fall und zeigt, welche Konsequenzen dies haben kann.
Wie ein Waschbär den Straftäter stellte
Ein 41-jähriger Fahrer musste im Landkreis Northeim in Niedersachsen einem Waschbären ausweichen und geriet dabei mit seinem Kleintransporter von der Fahrbahn ab. Es entstand ein Schaden am Transporter und an der Straßenmeisterei in Höhe von circa 1.000 Euro.
Da dem Fahrer bereits im Juli 2023 die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wurde gegen ihn laut Polizeibericht ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Göttingen ordnete zudem die Einbehaltung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro an.
Fahren ohne Fahrerlaubnis – eine Straftat mit ernsten Konsequenzen
Wenn du dich trotz eines Fahrverbots oder Entzugs der Fahrerlaubnis ans Steuer setzt, riskierst du nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern begehst eine Straftat. Im Gegensatz dazu ist Autofahren ohne Führerschein eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet wird.
Bei den Flix Fahrschulen in Köln und Bergisch Gladbach legen wir großen Wert darauf, dass unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler alle rechtlichen Bestimmungen einhalten. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist gesetzlich in Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt und kann je nach Schwere des Verstoßes zu einer Strafe führen.
Außerdem möchten wir betonen, dass auch Halter oder Halterinnen eines Fahrzeugs strafrechtlich belangt werden können, wenn sie es zulassen oder anordnen, dass eine Person ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug führt. Als Fahrzeughalter oder -halterin hast du die Sorgfaltspflicht, um sicherzustellen, dass der Fahrer oder die Fahrerin die Voraussetzungen zum Führen des Fahrzeugs erfüllt. Vernachlässigst du diese Verantwortung, riskierst du rechtliche Konsequenzen.
Ausnahme bildet das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf Privatgelände. Hier ist es gestattet, ein Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu bewegen, ohne behördliche Zulassung oder einen Führerschein vorweisen zu müssen.
Denke jedoch daran, dass Fahren ohne Fahrerlaubnis ernsthafte Strafen nach sich ziehen kann. Gemäß § 21 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten. Es spielt keine Rolle, mit welchem Fahrzeug der Verstoß begangen wurde. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt der Verurteilte als vorbestraft.
Fahrerlaubnis weg? Flix die Fahrschule hilft dir
Sei verantwortungsbewusst und halte dich immer an die geltenden Verkehrsregeln. Falls du jemals in eine Situation gerätst, in der du deine Fahrerlaubnis abgeben musst oder sie dir entzogen wurde, unterstützen wir dich gerne bei Flix die Fahrschule auf dem Weg zur erneuten Erlangung deiner Fahrerlaubnis. Unsere kompetenten Fahrlehrer und Sachbearbeiter begleiten dich durch den Prozess (auch MPU-Vorbereitung) und helfen dir, sicher und legal wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.