Du hast es geschafft, den Führerschein in den Händen zu halten – aber die Reise hat gerade erst begonnen. Die Probezeit ist eine wichtige Phase, in der Du Deine Fähigkeiten im Straßenverkehr unter Beweis stellst. Hier zeigt Flix die Fahrschule Köln die wichtigsten Punkte, die Du kennen solltest, um sicher und flix & easy durch diese Zeit zu kommen.
Dauer und Beginn der Führerschein-Probezeit
Die Probezeit, im Gesetz als Fahrerlaubnis auf Probe bezeichnet, dauert zwei Jahre, ab dem Moment, in dem Du Deine Fahrerlaubnis erhältst. Solltest Du während dieser Zeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begehen, kann sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern. Insgesamt könntest Du also bis zu vier Jahre in der Probezeit verbringen.
Für welche Führerschein-Klassen gilt die Probezeit?
Die Probezeit gilt für Fahranfänger der Führerschein-Klassen
- A (Motorräder),
- B (Pkw),
- C (Lkw) und
- D (Bus).
Für die Führerschein-Klassen AM, L und T – also Kleinkrafträder und landwirtschaftliche Fahrzeuge – gibt es keine Probezeit. Wenn Du während oder nach Deiner Probezeit eine neue Führerschein-Klasse erwirbst, beginnt keine neue Probezeit für diese Klasse.
Konsequenzen bei Regelverstößen in der Führerschein-Probezeit
Verstöße werden in zwei Kategorien unterteilt: A-Verstöße und B-Verstöße:
- Ein A-Verstoß ist schwerwiegend und führt direkt zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) sowie einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
- Zwei B-Verstöße werden ebenfalls wie ein A-Verstoß behandelt und ziehen ein Aufbauseminar für Fahranfänger nach sich.
Beispiele für A- und B-Verstöße
- A-Verstöße: Dazu zählen das Telefonieren ohne Freisprechanlage, das Überschreiten des Tempolimits um mehr als 21 km/h, ein Rotlichtverstoß oder das Fahren ohne Begleitperson bei einem Führerschein mit 17 Jahren.
- B-Verstöße: Hierzu gehören abgefahrene Reifen, das Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate oder das Mitnehmen von Kindern ohne vorschriftsmäßige Sicherung.
Besonderheiten beim begleiteten Fahren mit 17
Auch hier gelten die Regeln der Probezeit. Sowohl Du als Fahrer als auch Deine Begleitperson müssen sich strikt an die Verkehrsregeln halten. Besonders wichtig: Die Promillegrenze für Deine Begleitperson liegt bei 0.
Mit diesen Informationen bist Du bestens gerüstet, um Deine Probezeit sicher zu meistern. Falls es Dich doch erwischt hat und Du ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) machen musst, melde Dich einfach bei unseren Fahrschulen in Köln und Bergisch Gladbach!