TQ1 in Köln – Ihre Qualifikation als Berufskraftfahrer

TQ1 in Köln. Was ist das?

AUF NEUEN WEGEN ZUM BERUFSABSCHLUSS

Die Tätigkeit eines Berufskraftfahrers erfordert ein hohes Maß an Verantwortung. Aus diesem Grund wurde durch die Bundesagentur für Arbeit die Entwicklung bundeseinheitlicher Standards in diesem Segment gefordert. Ergebnis sind die nunmehr vorhandenen Teilqualifikationen, kurz TQ. Ein Baustein bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist die Teilqualifizierung TQ1 “Güter befördern”. Dieses Modul ist von den Industrie- und Handelskammern anerkannt. Den Teilnehmern unseres Moduls TQ1 werden vielfältige Kenntnisse über den Umgang mit Gefahrgut, die fachgerechte Ladungssicherung und die relevanten rechtlichen Vorschriften des Güterkraftverkehrs vermittelt.

Am Ende Ihres Moduls bei Flix die Fahrschule werden die erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse in einer internen Prüfung abgefragt und Ihnen letztendlich ein qualifiziertes Zeugnis ausgehändigt. Nach der Qualifizierung haben Sie natürlich noch die Option, die restlichen Ausbildungsmodule zu belegen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit die Zulassung zur Externenprüfung vor der IHK zu erlangen. Damit erhalten Sie nachträglich die Chance, eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich zu absolvieren. Mit dieser Maßnahme werden Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die den Einstieg in dieses interessante Berufsfeld sehr erleichtern werden

TQ1 in Köln – Zielgruppe

Das Angebot richtet sich natürlich an alle Personen, die an einer beruflichen Beschäftigung als Kraftfahrer interessiert sind. Zu unseren regelmäßigen Teilnehmern gehören Personen ohne Berufsabschluss sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft und/oder einen anerkannten Berufsabschluss als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anvisieren.

TQ1 in Köln – Gültigkeit

Es besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.

Der LKW- Führerschein wird lediglich mit einer zeitlichen Befristung erteilt, weshalb dieser alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängert werden muss. Ohne Verlängerung verliert der Berufskraftfahrer-Führerschein seine Gültigkeit.